Mecklenburg-Vorpommern: Vergabemindestlohn wird erhöht
Bei einer Sitzung in Schwerin am 24. August 2021 hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, dass der Vergabemindestlohn turnusgemäß ab Oktober erhöht wird. Damit wird der derzeitige Mindestlohn bei öffentlichen Vergaben von 10,35 € auf 10,55 € angehoben.
Ab dem 01. Oktober gilt ein erhöhter Mindestlohn für öffentliche Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern. 20 Cent mehr müssen Unternehmen ihren Beschäftigten zahlen, wenn sie an einer Vergabe teilnehmen und den Auftrag ausführen wollen. Der Vergabemindestlohn liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn.
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Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung zum Mindestlohn Mecklenburg-Vorpommern bei Vergaben:
„Ich freue mich darüber, dass der Vergabemindestlohn im vierten Jahr in Folge steigt. Wir können als Landesregierung die Löhne im Land nicht per Gesetz festlegen. Aber wir können Anreize für gute Arbeit und faire Löhne setzen. Deshalb hat die Landesregierung den Vergabemindestlohn eingeführt und auch die Wirtschaftsförderung über ein Bonussystem stärker auf gute Arbeit ausgerichtet. Wirtschaftliche Stärke, gute Arbeit und faire Löhne gehören zusammen.“
Bereits 2017 hat die Landesregierung die Einführung eines Vergabemindestlohns für öffentliche Aufträge beschlossen. In § 9 Absatz 4 Satz 2 VgG MV ist festgelegt, dass die Höhe des Mindestlohns jährlich angepasst werden soll. Der erstmalige Stichtag war der 01.01.2018. Die Anpassungsrate gem. § 9 Absatz 4 Satz 3 VgG MV orientiert sich an die prozentuale Veränderungsrate im Index der tariflichen Monatsverdienste des Statistischen Bundesamtes für die Gesamtwirtschaft in Deutschland ohne Sonderzahlungen. Als Grundlage zur Ermittlung der Änderungsrate dient der Durchschnitte der veröffentlichten Daten der letzten vier Quartale.
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Seitdem wurde der ursprüngliche Mindestlohn von 9,54 € (brutto) regelmäßig angehoben. Für die Anpassung zum 01.10.2021 von 10,35 € auf 10,55 € (brutto) wird die bisher geltende Mindest-Stundenentgelt-Verordnung entsprechend angeglichen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern | B_I MEDIEN
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