Leitfaden zur VgV: Vergabe von Architekturleistungen
Die Bundesarchitektenkammer hat den “Vergabe von Architektenleistungen - Leitfaden zur Vergabeverordnung VgV” veröffentlicht. Dieser soll praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen für Vergabeverfahren bieten, um diese qualifiziert durchzuführen.
Der “VgV-Leitfaden 2022” wurde gemeinsam von der Bundesarchitektenkammer und weiteren Kammern und Verbänden aktualisiert. Herausgeber des Leitfades sind der Deutschen Städtetag, der Deutschen Landkreistag sowie der Deutschen Städte- und Gemeindebund. Der Leitfaden soll aufzeigen, welche gemeinschaftliche Verantwortung für eine qualitätsvolle Planung und Durchführung von Bauvorhaben in Städten, Landkreisen und Gemeinden, öffentliche Auftraggeber und Architekten haben.
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Im Leitfaden wird die Vergabe von Architektenleistungen oberhalb des Schwellenwertes, der bei Planungsleistungen derzeit 215.000 € und bei Aufträgen von obersten und oberen Bundesbehörden 140.000 € beträgt, durch den öffentlichen Auftraggeber beschrieben. Im Leitfaden haben die Bundesarchitektenkammer und weitere Berufs- und Fachverbände Empfehlungen und Grundlagen Hinweise zur Anwendung der Vergabeverordnung zusammengestellt.
Den Leitfaden können Sie hier herunterladen.
Quelle: Bundesarchitektenkammer BAK | B_I MEDIEN
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