Hessen: Koalitionsvertrag unterschrieben
In Hessen haben die beiden Parteien SPD und CDU den Koalitionsvertrag für ihr Regierungsbündnis unterschrieben. In diesem Vertrag wird auch das Vergaberecht in Hessen thematisiert.
Im Koalitionsvertrag greifen CDU und SPD auch das Thema Vergaberecht in Hessen auf. So sollen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für Start-Ups erleichtert werden und mehr Ausschreibungen für sie zugänglich gemacht werden. Dafür werden die hessischen Unterstützungsangebote geprüft und nach einer Bedarfsanalyse entsprechend weiterentwickelt.
Unter dem Punkt Vergabe- und Tariftreue werden die geplanten Änderungen aufgegriffen.
Im Zuge dessen will man auch das Hessische Tariftreue- und Vergabegesetz modernisieren. Um einen verantwortlichen Wettbewerb sicherzustellen, werden auch faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen notwendig.
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Es wird zur Kenntnis genommen, dass die EU-Mindestlohnrichtlinie die Mitgliedsstaaten in die Pflicht nimmt, die Anzahl von Tarifverträgen zu erhöhen. Dennoch wird festgestellt, dass das derzeitige Vergaberecht für Unternehmen mit hohem Aufwand und viel Bürokratie verbunden ist. Dies stelle besonders kleine und mittelständische Unternehmen vor Herausforderungen. Um die Mindeslohnrichtlinie zu berücksichtigen und dennoch den heimischen Mittelstand und das Handwerk zu stärken, soll ein intelligentes Vergabe- und Tariftreuegesetz zielgerichtet zum Einsatz kommen. Eine Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) wird angestrebt.
Aufträge in den Bereichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sollen nur an Auftragnehmer vergeben werden, die ihren Beschäftigten mindestens nach den Regelungen eines repräsentativen Tarifvertrags entlohnen, die per Rechtsverordnung des Landes auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist. Gleiches gelte auch für Subunternehmer. Der bundesgesetzliche Mindestlohn, bzw. der bundeseinheitliche, allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, muss bei Vergaben angewandt werden, die keiner erlassenen Rechtsverordnung unterliegen.
Außerdem möchte man die vergabefremden Kriterien überprüfen und die Vergabefreigrenze wird auf einen Auftragswert von 20.000 Euro angehoben.
Auch die Schwellenwerte in § 12 HVTG sollen angepasst werden und Kommunen will man bei der Anwendung der vereinfachten Vergabeverfahren begleiten.
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