Baden-Württemberg: Entwurf für neuen Vergabemindestlohn vorgelegt
In Baden-Württemberg soll das Tariftreue- und Mindestlohngesetz novelliert werden. Einen Entwurf dafür hat die Oppositionspartei SPD Ende Dezember 2022 im Landtag vorgelegt.

In ihrem Entwurf vom 21. Dezember 2022 fordert die SPD eine Novellierung des Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) und damit eine höhere Lohnuntergrenze bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag in Baden-Württemberg durchführen möchten, sollen sich demnach an diese Lohnuntergrenze und an tarifliche Regelungen halten. Der vergabespezifische Mindestlohn soll sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) orientieren.
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Im Gesetzentwurf wird eine Herabsenkung des Schwellenwertes gefordert. Das LTMG soll daher schon bei Aufträgen ab 10.000 € angewandt werden. Bisher lag die Grenze bei 20.000 €. Außerdem sollen weitere Kriterien in Bezug auf Kernarbeitsnormen, Umweltauswirkungen und soziale Aspekte berücksichtigt werden. Damitverbunden ist eine stärkere Kontrolle zur Einhaltung der Regelungen des LMTG. Regelmäßige Kontrolle werden demnach im Entwurf vorgeschlagen.
Der Entwurf wird nun im Wirtschaftsausschuss des Landes beraten.
Quelle: Landtag Baden-Württemberg | B_I MEDIEN
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