Einführung VOB/A-EU und VOB/A-VS steht bevor
Die zur Einführung von VOB/A-EU und VOB/A-VS erforderliche Verordnung zur Änderung von VgV und VSVgV liegt jetzt im Bundesrat. Damit steht die Einführung von VOB/A-EU und VOB/A-VS wohl bald an.
Die Neufassung von Abschnitt 1 der VOB/A wird nach und nach in den Bundesländern eingeführt. Die Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen jedoch werden durch statische Verweise in der VgV und der VSVgV in Kraft gesetzt. Damit auch der 2. und 3. Abschnitt der geänderten VOB/A 2019 und damit die VOB/A-EU und die VOB/A-VS angewendet werden können, müssen § 2 Vergabeverordnung (VgV) und § 2 Abs. 2 Satz 2 VSVgV geändert werden.
Die Änderungsverordnung liegt vor. Nachdem der Wirtschaftsausschuss am 15. Mai die Zustimmung zur Änderungsverordnung befürwortet hat, hat das Plenum des Bundestages dem Entwurf zur Änderung von VgV und VSVgV am 16. Mai zugestimmt und den Vorschlag (BR-Drs. 239-19) dem Bundesrat zugeleitet.
Damit ist der Weg frei für eine baldige Einführung von VOB/A-EU und VOB/A-VS.
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Zu diesem Thema siehe auch:
Änderung VOB/A-EU und VOB/A-VS: Entwurf der Verordnung zur Änderung der VgV und der VSVgV liegt vor
Update: Neue VOB/A-EU und VOB/A-VS sind ab heute anzuwenden Verordnung zur Änderung von VgV und VSVgV vorgelegt
(Quelle: forum vergabe e.V.) | B_I MEDIEN
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