Einführung der VOB/A-EU 2019: Bundesrat stimmte zu
In seiner Sitzung am 28.06.2019 hat der Bundesrat den für die Einführung von VOB/A-EU und VOB/A-VS 2019 erforderlichen Änderungen von VgV und VSVgV zugestimmt.
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) zugestimmt.
VgV-Änderung zur Einführung der VOB/A-EU erforderlich
Die Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/ werden durch statische Verweise in der VgV und der VSVgV in Kraft gesetzt. Jede Änderung in den Abschnitten 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wird daher zunächst im Bundesanzeiger bekannt gemacht, zur Inkraftsetzung ist dann eine Anpassung der VgV und VSVgV notwendig.
In seiner Sitzung am 28.06.2019 hat der Bundesrat der Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) zugestimmt.
Mit dieser Änderungsverordnung werden die Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Fassung der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom Februar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) in Kraft gesetzt.
Entschließungsanträge ohne Mehrheit
Die beiden Entschließungsanträge, in denen es um die Vereinheitlichung des Vergaberechts ging, fanden keine Mehrheit.
Der federführende Wirtschaftsausschuss vertrat hierin die Auffassung, dass die Vereinheitlichung des Vergaberechts mehr denn je dringend geboten sei, da die Komplexität durch rechtliche Vorgaben sowie formale Verfahrensanforderungen weiterhin zunähme.
Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung wies in seinem Antrag dagegen darauf hin, dass Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen grundsätzlich in unterschiedlichen Herstellungsprozessen entstünden und deshalb bei deren Beschaffung unterschiedliche Vorschriften anzuwenden seien. Eine Zusammenfassung der Regelungen von VOB/A und der VgV in einem Regelwerk würde daher keine Vereinfachung f ür den Anwender mit sich bringen.
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(Quelle: Bundesrat) | B_I MEDIEN
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