Einführung der VOB/A 2016 in Berlin
Ab 15. Oktober 2016 ist in Berlin der erste Abschnitt der VOB/A 2016 in der Fassung der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 01.07.2016 anzuwenden.
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) hat nach Überprüfung die Regelungen der VOB/A, Abschnitt 1, noch einmal geändert und am 1.7.2016 eine Neufassung veröffentlicht.
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Neufassung 1. Abschnitt VOB/A ab 15.10.2016 anwenden
Gemäß Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Nr. 05/2016 ist diese Neufassung des 1. Abschnitts der VOB/A (BAnz AT 01.07.2016 B4) ab dem 15. Oktober 2016 in Berlin anzuwenden.
Ebenso wird die VOB/C für Ausschreibungen in Berlin in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), herausgegeben als DIN Normen Ausgabe September 2016, eingeführt.
Hier geht es zum Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Nr. 05/2016
(Quelle: SenStadtUm Berlin) | bi medien
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