Bundesregierung fordert EU-Reform des Vergaberechts
Während der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen, kam es zu Erleichterungen bei der Auftragsvergabe. Um grundsätzlich in Notsituationen schneller zu agieren, fordert die Bundesregierung eine Reform des Vergaberechts.
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden, um in Ausnahmesituation schneller reagieren zu können. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dies in einem Schreiben an die EU-Kommission gefordert. Im Schreiben wird verdeutlicht, dass es so wie schnell wie möglich Ausnahmeregelungen während Notlagen bei öffentlichen Vergaben geben muss.
Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?
Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.
Termin vereinbarenBesonders die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass während spontan eintretender Notsituationen die Beschaffung von wichtigen Gütern und Leistungen essentiell ist. Direktvergaben sind zwar auch zuvor möglich gewesen, allerdings nur in bestimmten Ausnahmesituationen, wobei es Unsicherheiten bei der rechtliche Grundlage gab. So heißt es im Schreiben: „Die Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass dabei die Rechtsbegriffe ‚unvorhergesehenes Ereignis‘ und ‚äußerste Dringlichkeit‘ eine unsichere Rechtsgrundlage“ ergeben. Das Schreiben liegt dem Handelsblatt vor.
Das Vergaberecht unterliegt strengen Vorschriften, um Korruption zu vermeiden und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Dazu gehört u.a. das Einhalten von ausreichenden Fristen und eine genau Prüfung und Wertung mehrerer Angebote.
Online-Seminar: elektronische Angebotseröffnung
Rechtssichere und technisch vollständige Umsetzung der Angebotsöffnung
Schritt für Schritt erklären wir Ihnen beim elektronischen Vergabesystem der B_I MEDIEN GmbH was bei der Angebotseröffnug zu beachten ist. Der B_I öffnungsassistent unterstützt Sie bei der Entschlüsselung elektronisch eingegangener Angebote oder Teilnahmeanträge.
• Wie Sie die Angebotsöffnung durchführen können unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips
• Ver- und Entschlüsselung von elektronischen Angeboten
• Schriftliche Angebote in der elektronischen Angebotsöffnung
• Rechtssichere Dokumentierung der Submission
Jana Urbank, B_I MEDIEN
Die geforderte Ausnahmeregelung soll es öffentlichen Auftraggebern ermöglichen, von vornherein Aufträge direkt zu vergeben. Die Ausnahmeregelung solle aber dann nur für einen voraus festgelegten bestimmten Zeitraum anwendbar sein.
Die EU-Kommission oder einzelne Mitgliedsstaaten sollen den Anstoß geben, wann die Ausnahmeregelung angewendet werden kann. So könnte es möglich sein, dass die Regelung EU-weit oder nur in einzelnen Ländern oder Regionen gilt. Dabei soll es dann eine Beschränkung auf einzelnen Waren und Leistungen geben.
Zur Vereinfachung des Vergabewesens hat das Bundesministerium Rundschreiben zu Dringlichkeitsvergaben in Krisensituationen, wie der Corona-Pandemie und Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, veröffentlicht.
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
Bieterfragen | Rüge |
Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!
Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!
4
Lektionen direkt in Ihr Postfach
1
Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!
Quelle: Handelsblatt | B_I MEDIEN
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.