Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

Baden-Württemberg: Neue Vorschriften für kommunale Vergaben

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) überarbeitet und zum 1. April 2019 in Kraft gesetzt.

Baden-Württemberg: Neue Vorschriften für kommunale Vergaben
Baden-Württemberg: Neue Vorschriften für kommunale Vergaben

Baden-Württemberg hat die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) überarbeitet. Damit ist in Baden-Württemberg nun sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene die erforderliche Anpassung an die neue Rechtslage nach der Vergaberechtsreform erfolgt.

Mehr aus der Vergabe!

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Hier anmelden!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anmeldung
Newsletter Anmeldung

Anwendung der UVgO für Kommunen empfohlen

Zur Anwendung der UVgO für Gemeinden, Städte und Landkreise war noch die Anpassung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums erforderlich. Diese erfolgte nun Ende Februar mit Wirkung zum 1. April (VergabeVwV vom 27. Februar 2019 - Az.: 2-2242.0/21).

Wie auch schon das Vorgängerregelwerk VOL/A wird auch die UVgO durch die Verwaltungsvorschrift den Kommunen zur Anwendung nur empfohlen und nicht zwingend vorgegeben. Außerdem lässt die Verwaltungsvorschrift den Kommunen – abweichend von der im Bundesanzeiger veröffentlichten UVgO – die freie Wahl, das Vergabeverfahren elektronisch oder in Papierform abzuwickeln.

Ablauf eines VergabeverfahrensDokumentation im Vergabeverfahren
BieterfragenRüge

Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!

Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!

4

Lektionen direkt in Ihr Postfach

1

Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!

Änderungen für die Vergabe von Bauleistungen

Auch bei der Vergabe von Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes müssen Kommunen seit 1. April 2019 Änderungen beachten. Die neue VergabeVwV verweist auf die Mitte Februar geänderte VOB/A, 1. Abschnitt VOB/A vom 19.02.2019, BAnz AT 19.02.2019 B2). Die neue VOB/A führt nun auch bei Unterschwellen-Bauververgaben die Wahlfreiheit zwischen Öffentlicher Ausschreibung in Baden-Württemberg und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ein. Außerdem wurde der Katalog möglicher Zuschlagskriterien erweitert. Weitere Änderungen sind u.a. bei der Eignungsprüfung und bei der Pflicht zur Nachforderung zu beachten.

Hier geht es zur Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Vereich (VergabeVwV) vom 27. Februar 2019 – Az.: 2-2242.0/21

(Quelle: u.a. Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart) | B_I MEDIEN

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper