Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts tagte
Die Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts ist am 21. Februar zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesbauministerium (BMI) haben eine Arbeitsgruppe zur Vereinheitlichung des Vergaberechts gebildet.
Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, eine politische Entscheidung der Bundesregierung über die Frage vorzubereiten, ob die Verfahrensregeln für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge weiterhin durch den Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) in der VOB/A geregelt werden sollen, oder ob und gegebenenfalls wie das Vergaberecht vereinheitlicht werden soll.
Die Arbeitsgruppe soll zwischen Februar 2019 und Juni 2019 tagen. Im Anschluss werden das BMWi und BMI in einem gemeinsamen Bericht die Positionen aller Mitglieder darstellen.
1. Sitzung der Arbeitsgruppe im Februar
In der ersten Sitzung am 21. Februar 2019 hat das BMWi als treibende Kraft hinter den Vereinheitlichungsbemühungen die VOB/A deutlich kritisiert und sich für eine Integration zumindest des 2. Abschnitts der VOB/A in die Vergabeverordnung (VgV) ausgesprochen.
Das BMI ist diesem Vortrag entgegengetreten und hat sich für ein unverändertes Fortbestehen der VOB/A als einheitliches Regelwerk für öffentliche Bauvergaben ausgesprochen.
Aus dem Kreis der Arbeitsgruppe haben sich die vertretenen Wirtschaftsverbände - mit Ausnahme des DIHK - für den Erhalt der VOB/A ausgesprochen, ebenso die beiden Ländervertreter aus der Bauministerkonferenz.
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Für eine Vereinheitlichung der Vergaberegeln setzten sich insbesondere die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände ein, unterstützt durch die beiden Ländervertreter der Wirtschaftsministerkonferenz.
Hintergrund
Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode enthält den Auftrag an die Bundesregierung, zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Lieferdienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung zu prüfen (Koalitionsvertrag vom 7.2.2018 Zeilen 2924 bis 2927). Desweiteren enthält der Koalitionsvertrag an anderer Stelle den Auftrag, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln (Koalitionsvertrag vom 7.2.2018 Zeilen 5403 bis 5406).
Um diesem Prüfauftrag zu entsprechen, haben sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesbauministerium (BMI) über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe verständigt.
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(Quelle: Bundesvereinigung Bauwirtschaft) | B_I MEDIEN
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