Einführung Kommunikation

Einführung Kommunikation

In einem Vergabeverfahren muss es möglich sein, dass die Beteiligten am Vergabeverfahren Informationen untereinander austauschen können.

Dieser Informationsaustausch sollte ausschließlich elektronisch erfolgen und es sollten in der Regel alle Beteiligte die gleichen Informationen erhalten.

Um dies zu gewährleisten, können in der B_I eVergabe-Anwendung

Vorteile der elektronischen Kommunikation

Die Kommunikation auf elektronischen Weg hat verschiedene Vorteile:

  • Die Teilnehmerfrage (Bieterfrage) bzw. die (Änderungs-)Mitteilung ist im Vergabeverfahren dokumentiert.

  • Bei einer Frage eines Teilnehmers kann eine Beantwortung nicht "vergessen" werden. In der B_I eVergabe sind offene Fragen gekennzeichnet und werden bei Beantwortung automatisch auf "erledigt" gesetzt.

  • Der Teilnehmer kann alle eingehenden (Änderungs-)Mitteilungen sehen, kann diese aber auch für sich auf erledigt setzen.

  • Der Auftraggeber sieht alle Teilnehmer, an die eine (Änderungs-)Mitteilung verschickt wurde. Ob der Teilnehmer darauf reagiert bzw. sie gelesen hat, kann dagegen nicht dargestellt werden.

  • Der Auftraggeber kann unter bestimmten Voraussetzungen Mitteilungen an einzelne Teilnehmer versenden.

  • Bei Änderungen an den Vergabeunterlagen erhalten alle aktiv am Vergabeverfahren Beteiligten die Information über die Änderung.

Hinweis: Die elektronische Kommunikation gewährleistet das Gleichbehandlungsgebot der elektronischen Vergabe.

Verwendete Begriffe

Nachfolgende Begriffe werden im Rahmen der Kommunikation verwendet

  • Teilnehmerfrage (Bieterfrage): Stellen Teilnehmer Fragen zum Vergabeverfahren oder zu den Vergabeunterlagen, werden diese als Teilnehmerfragen bezeichnet.

  • Mitteilung: Antwortet der Auftraggeber auf eine oder mehrere dieser Teilnehmerfragen oder gibt ergänzende Hinweise zum Vergabeverfahren, die nicht zwangsläufig zu Änderungen an den Vergabeunterlagen führen, geschieht dies durch die Erstellung einer Mitteilung.

  • Änderungsmitteilung: Werden dagegen die Vergabeunterlagen geändert, also ergänzt oder vielleicht auch gelöscht, wird bei Freigabe der geänderten Vergabeunterlagen automatisch eine Änderungsmitteilung generiert.

  • aktive/inaktive Teilnehmer: alle aktiven Teilnehmer am Vergabeverfahrenerhalten (Änderungs-)Mitteilungen, inaktive dagegen nicht. Wann ein Teilnehmer aktiv bzw. inaktiv im Rahmen eines Vergabeverfahrens ist, wird im Artikel: Aktive und inaktive Teilnehmer erläutert

  • öffentliche/private Mitteilung: Erhalten alle aktiven Teilnehmer am Vergabeverfahren eine erstellte Mitteilung, wird von einer öffentlichen Mitteilung gesprochen. Um eine private Mitteilung handelt es sich, wenn es genau einen Empfänger gibt, aber auch, wenn mehrere aber nicht alle Teilnehmer als Empfänger ausgewählt werden. Diese Unterscheidung von Mitteilungen wird im Artikel Mitteilung genauer betrachtet.

Übersicht zu den weiteren Artikeln

In den weiteren Artikeln zur Kommunikation im Vergabeverfahren werden verschiedene Aspekte der Kommunikation betrachtet.

  • Im Artikel: Hinweise auf einen Kommunikationsbeitrag wird dargestellt, wie die Beteiligten am Vergabeverfahren von einer Frage oder einer (Änderungs-)Mitteilung erfahren.

  • Im Artikel: Aktive und inaktive Teilnehmer wird aufgezeigt, unter welchen Bedingungen ein Teilnehmer als aktiver Teilnehmer gilt und wann er ein inaktiver Teilnehmer am Vergabeverfahren und damit vom Erhalt weiterer (Änderungs-)Mitteilungen ausgeschlossen ist.

  • Im Artikel: Änderungsmitteilung wird beschrieben, wann eine Änderungsmitteilung erstellt wird und welche Möglichkeiten der Auftraggeber hat, ergänzende Informationen an die Teilnehmer zu geben.

  • Im Artikel: Mitteilung geht es um die Erstellung und die möglichen bzw. notwendigen Auswahlen bei der Erstellung einer Mitteilung bzw. der Antwort auf eine Teilnehmerfrage.

  • Im Artikel: Symbolik bei (Änderungs-)Mitteilungen geht es um die Dokumentation der (Änderungs-)Mitteilung in der B_I eVergabe und was man aus den Anzeigen erkennen kann.

  • Im Artikel: Rechte in der Kommunikation geht es darum, wer in einem Vergabeverfahren das Recht dazu hat, eine Mitteilung oder eine Änderungsmitteilung zu erstellen.