Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen werden künftig ausgeschrieben
Nach dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zum EEE-Gesetz soll der Bau neuer Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen künftig ausgeschrieben werden. Geplant ist Einführung einer Bagatellgrenze von 750 Kilowatt pro Anlage, die nicht wettbewerblich auszuschreiben sind.
Der Wettbewerb soll bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Deshalb soll der Bau von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen künftig ausgeschrieben werden. Damit sollen, so die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zum Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG 2016), "die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden" können. Nach Überzeugung der Bundesregierung werden die Ausschreibungen auch verhindern, dass die bis 2050 festgelegten Ausbauziele überschritten werden.
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Bagatellgrenze und einfache Ausschreibungsunterlagen
Neben der Einführung einer Bagatellgrenze von 750 Kilowatt soll Wert auf einfach gehaltene Ausschreibungsunterlagen gelegt werden, um Bürgerenergiegenossenschaften und andere kleine Akteure nicht gegenüber großen
Produzenten zu benachteiligen. Außerdem wird zur besseren Vermarktung von Ökostrom die Möglichkeit einer regionalen Grünstromkennzeichnung eingeführt, da regionale und lokale Vermarktungsmodelle die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort fördern würden.
Ausschreibungsvolumina:
- Für Photovoltaikanlagen sollen pro Jahr 600 Megawatt ausgeschrieben werden, wobei kleine Anlagen (bis 750 Kilowatt) nicht einbezogen werden.
- Bei der Windenergie an Land betragen die Ausschreibungsmengen von 2017 bis 2019 2.800 Megawatt und steigen danach auf 2.900 Megawatt.
- Für Windenergieanlagen auf See sollen ebenfalls Ausschreibungen eingeführt werden. Geplant sind jährliche Ausschreibungen für jeweils 730 Megawatt in den Jahren 2021 bis 2030.
- Für Biomasseanlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 150 Kilowatt werden ebenfalls Ausschreibungen eingeführt.
- Für Wasserkraft und Geothermie sind keine Ausschreibungen vorgesehen.
Der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor soll von 32,5 Prozent im Jahr 2015 auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 steigen. 2050 soll dieser Anteil bei mindestens 80 Prozent liegen.
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Link zum Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2106)
(Quelle: Deutscher Bundestag) | bi medien
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