Wettbewerbsregister: Öffentliche Konsultation der Leitlinien zur Selbstreinigung
Das Bundeskartellamt hat am 08. Juni 2021 den Entwurf "Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung" und "Praktische Hinweise für einen Antrag" veröffentlicht. Interessierte können zu diesem Entwurf Stellung nehmen.
Unternehmen, die im Wettbewerbsregister eingetragen sind, können beim Bundeskartellamt als Registerbehörde einen Antrag auf vorzeitige Löschung wegen Selbstreinigung stellen. Nach § 8 Abs. 5 WRegG erlässt die Registerbehörde Leitlinien zur Anwendung von § 8 Absätze 1 bis 4 WRegG. Diese und ergänzende praktische Hinweise für die Antragstellung liegen nun in der Entwurfsfassung zur Stellungnahme vor. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation können Interessierte den Entwurf bis zum 20. Juli 2021 kommentieren. Vorzunehmen ist diese auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.. Dort findet sich die E-Mail-Adresse, an die die Stellungnahmen gesendet werden sollen.
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Raif Gökbulut, B_I eVergabe
Die Entwürfe zur Leitlinie zur vorzeitigen Löschung und die praktischen Hinweise:
- Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung
- Vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung – Praktische Hinweise für einen Antrag
Das Bundeskartellamt hat im März 2021 den Betrieb des Registers aufgenommen. Derzeit finden noch keine Eintragungen statt, sodass es auch nicht möglich ist, Anträge auf vorzeitige Löschung wegen Selbstreinigung zu stellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird im Bundesanzeiger den Zeitpunkt der Mitteilungspflicht für mitteilende Behörden und eine Abfragemöglichkeit für öffentliche Auftraggeber veröffentlichen. Nach sechs Monaten wird die Pflicht zur Abfrage öffentlicher Auftraggeber anwendbar.
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Quellen: Bundeskartellamt, Newsletter ABSH Juni 2021 | B_I MEDIEN
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