Studie zur Berücksichtigung von Gleichstellung
Das Umweltbundesamt hat eine neue Studie veröffentlicht. Die “Juristische Machbarkeitsstudie” zeigt die Berücksichtigung von Gleichstellung und Genderdimensionen auf.

Mit der Vergaberechtsreform 2016 wurde festgelegt, dass öffentliche Auftraggeber soziale Ziele bei der öffentlichen Beschaffung berücksichtigen müssen. Das Gleichstellungsrecht sieht vor, dass das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männer in allen Aufgabenbereichen auch umgesetzt wird. Das gilt somit auch für die Vergabepraxis. Möglich gemacht werden kann dies bei allen Stufen der Vergabepraxis: Zum Beispiel bei der Bedarfsbestimmung zur Festlegung von Leistungs-, Eignungs- und Zuschlagskriterien oder auch bei der Bestimmung von Ausführungsbedingungen können Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsaspekte während öffentlicher Vergabeverfahren angewandt werden.
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Die vom Umweltbundesamt veröffentlichte und im Auftrag gegegbene “Juristische Machbarkeitsstsudie” soll aufzeigen, wie diese Aspekte integriert werden können. So gibt die Studie einen Überblick über gesetzliche Anforderungen und Chancen.
🠮 Hier können Sie die Studie herunterladen.
Quelle: Umweltbundesamt | B_I MEDIEN
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