EuRH: Sonderbericht Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen
Der Europäische Rechnungshof hat den Sonderbericht 28/2023 veröffentlicht. Thema dieses Berichts ist das Öffentliche Auftragswesen in der EU während des Zeitraums 2011- 2021.
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gilt als wesentlicher Bestandteil des europäischen Binnenmarktes, mit dem Behörden in den Mitgliedsstaaten Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen mit einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis beschaffen können. Dafür ist der Wettbewerb wichtig. Der Europäische Rechnungshof hat nun herausgefunden, dass der Wettbewerb im Zeitraum 2011 bis 2021 stark zurückgegangen ist. Auch die Reform der EU-Richtlinien von 2014 konnte den Trend nicht umkehren. Festgestellt wurde, dass kein ausreichendes Bewusstsein für den Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bestehe. Es haben viel weniger Unternehmen an Vergabeverfahren teilgenommen.
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• Wie Sie die Angebotsöffnung durchführen können unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips
• Ver- und Entschlüsselung von elektronischen Angeboten
• Schriftliche Angebote in der elektronischen Angebotsöffnung
• Rechtssichere Dokumentierung der Submission
Jana Urbank, B_I MEDIEN
Verfügbare Daten zu diesem Thema werden nicht ausreichend genutzt, um Ursachen für den Rückgang des Wettbewerbs festzustellen. Hauptsächlich werden nur vereinzelt Maßnahmen zum Abbau von Hindernissen veröffentlicht.
Ziele der EU-Reform von 2014, wie z.B. die Vereinfachung und Verkürzung der Vergabeverfahren, um den Wettbewerb zu stärken, konnten nicht erreicht werden. Teilweise haben sie zum Gegenteil geführt.
Die Empfehlung des Rechnungshofes lautet: Die Ziele sollen bei der Vergabe klar festgelegt und priorisiert werden, Lücken bei der Datenermittlung über öffentliche Aufträge geschlossen und die Verbesserung von Überwachungsinstrumenten durchgeführt werden.
Damit soll eine bessere Analyse möglich gemacht werden, mit der Ursachen besser ermittelt werden können und ein Aktionsplan zur Überwindung von wichtigen Wettbewerbshindernissen erstellt werden kann.
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Den Sonderbericht können Sier hier herunterladen.
Quelle: Europäischer Rechnungshof | B_I MEDIEN
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