Schleswig-Holstein: Vergaberechtlicher Mindestlohn erhöht sich auf 9,99 Euro/Stunde
Der vergaberechtliche Mindestlohn in Schleswig-Holstein wird demnächst von 9,18 Euro auf 9,99 Euro/Stunde erhöht.
Unternehmen, die sich an öffentlichen Aufträgen in Schleswig-Holstein beteiligen, müssen ihren Beschäftigten demnächst mehr Geld zahlen. Der vergaberechtliche Mindestlohn wird von derzeit 9,18 Euro auf 9,99 Euro/Stunde angehoben. Darauf hat sich kürzlich das Kabinett der Landesregierung Schleswig-Holstein geeinigt.
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Derbundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn ist Anfang des Jahres von 8,50 Euro auf 8,84 Euro/Stunde gestiegen.
Rechtsverordnung fehlt noch
Die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass nach § 4 Abs. 3 TTG i.V. mit § 20 TTG der Mindestlohn durch eine Rechtsverordnung des für Arbeit zuständigen Ministeriums festgelegt wird. Diese Rechtsverordnung liegt noch nicht vor, daher gilt bei Vergabeverfahren weiterhin der Mindestlohn von 9,18 €.
(Quelle: Auftragsberatungsstelle - ABST - Schleswig-Holstein)
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