Schleswig-Holstein: Neues VGSH in Kraft getreten
Das geänderte Schleswig-Holsteinische Vergabegesetz ist in Kraft getreten. Veröffentlicht wurde es am 05. Dezember 2024.
Am 06.Dezember 2024 trat das neue Schleswig-Holsteinische Vergabegesetz (VGSH) in Kraft. Das geänderte Vergabegesetz vom 22. November 2024 wurde am 05. Dezember im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 bekannt gegeben.
Mehr aus der Vergabe!
Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.
Hier anmelden!
Mit der Änderung entfällt nun die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns. Zudem sind öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 4 unterhalb des EU-Schwellenwerts künftig von der Anwendung des Vergaberechts ausgenommen. Weitere Anpassungen betreffen redaktionelle Änderungen.
🠮 Hier können Sie alle Änderungen des VGSHs nachlesen.
Quelle: ABST SH | B_I MEDIEN
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.