Schleswig-Holstein: Neues VGSH in Kraft getreten
Das geänderte Schleswig-Holsteinische Vergabegesetz ist in Kraft getreten. Veröffentlicht wurde es am 05. Dezember 2024.

Am 06.Dezember 2024 trat das neue Schleswig-Holsteinische Vergabegesetz (VGSH) in Kraft. Das geänderte Vergabegesetz vom 22. November 2024 wurde am 05. Dezember im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 bekannt gegeben.
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Mit der Änderung entfällt nun die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns. Zudem sind öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 4 unterhalb des EU-Schwellenwerts künftig von der Anwendung des Vergaberechts ausgenommen. Weitere Anpassungen betreffen redaktionelle Änderungen.
🠮 Hier können Sie alle Änderungen des VGSHs nachlesen.
Quelle: ABST SH | B_I MEDIEN
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