Sachsen: Verzögerung bei Vergaberechts-Novelle
In einem Statement von Wirtschaftsminister Martin Dulig wird deutlich, dass die Novellierung des Vergaberechts in Sachsen in dieser Wahlperiode nicht mehr beschlossen werden kann.
Wie steht es um das Vergaberecht Sachsen? Der Koalitionsvertrag sah in Sachsen eine Novellierung des Vergaberechts vor. Ziel war es, in der aktuellen Legislaturperiode die Novelle durchzuführen. Aber aufgrund der unterschiedlichen Interessenvertretung, Anhörungs-, Abstimmungs- und Gesetzgebungsprozesse kann der Landtag vor den nächsten Landtagswahlen keinen Gesetzentwurf mehr beschließen.
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Jana Urbank, B_I MEDIEN
Der vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erarbeitete Entwurf wird nun weiter im förmlichen Kabinettsverfahren diskutiert. Danach sollen Bedenken und Hinweise, die bei der Anhörung auftauchen, ausgewertet werden. Diese Prozess kann eine Grundlage für eine Gesetzesnovelle in der nächsten Wahlperiode sein, so Martin Dulig.
CDU, SPD und Grüne einigten sich bereits 2019 auf die Novellierung des Vergabegesetzes. Auch der Entwurf ließ länger auf sich warten. Als Grund für die damalige Verzögerung hatte man die Corona-Pandemie angegeben.
🠮 Das Statement von Martin Dulig können Sie hier nachlesen.
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