Sachsen: Entwurf für Novellierung des Vergabegesetzes lässt weiter auf sich warten
Bereits 2019 einigten sich CDU, SPD und Grüne auf eine Novellierung des Vergabegesetzes. Einen Entwurf gibt es bisher immer noch nicht.
Änderungen beim Vergaberecht Sachsen sind geplant: Noch in diesem Jahr soll es einen Entwurf für das neue Vergabegesetz in Sachsen geben. Dies hatte Henning Homann, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im sächsischen Landtag, dem Mitteldeutschen Rundfunk berichtet. Ein genauer Zeitpunkt wird allerdings nicht genannt. Als Grund für die – wahrscheinlich auch weitere – Verzögerung wird die Corona-Pandemie angeführt. Bereits 2019 hatten sich CDU, SPD und Grüne auf eine Änderung des Vergabegesetzes geeinigt.
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Das neue Vergabegesetz sieht einen Vergabemindestlohn bei öffentlichen Ausschreibungen vor. Dieser soll berücksichtigt werden, wenn keine Tarifverträge oder Branchenmindestlöhne vorliegen. Der Vergabemindestlohn wird allerdings nur einen geringen Teil der öffentlichen Aufträge betreffen. Das neue Vergabegesetz wird sich nur auf Landesaufträge beziehen. Kommunen müssen sich demnach nicht an den Vergabemindestlohn halten.
Sachsen gehört neben Bayern und Sachsen-Anhalt zu den Bundesländern, in denen noch kein Vergabemindestlohn für öffentliche Aufträge eingeführt wurde.
Im Koalitionsvertrag Sachsen wurde die Novellierung festgelegt.
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Zu diesem Thema: Sachsen: Neues Vergabegesetz und Vergabemindestlohn (Quelle: MDR) | B_I MEDIEN
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