Koalitionsvertrag Sachsen: Das ist geplant
In Sachsen haben SPD und CDU Anfang Dezember ihren Koalitionsvertrag für Sachsen für die Legislaturperiode 2024-2029 veröffentlicht. Auch im Bereich der Vergabe soll sich etwas in den kommenden Jahren ändern.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Verwaltungsverfahren beschleunigt werden sollen. Einheitliche IT-Systeme sollen dann für eine bruchfreie und konsequente Digitalisierung sorgen.
Unternehmen will man entgegen kommen indem bestehende Berichts- und Nachweispflichten geprüft und Kontrollen auf ein Minimum beschränkt werden. Dabei soll die Möglichkeit eines Praxis-Checks genutzt werden. Außerdem soll die Schaffung einer Clearingstelle geprüft werden, damit der Aufwand von Regelungen und Verfahren zu überprüfen und auf ein Minimum zu reduzieren.
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Das bisheriger Sächsische Transparenzgesetz hat entgegen der Erwartungen für ein Mehr an unnötiger Bürokratie gesorgt. Die beiden Parteien haben sich darauf geeinigt, das hier Veränderung notwendig sind.
Zum werden einfachere und schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Investitionen, sowie Unterstützung für die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft angestrebt.
Änderungen im Vergabewesen
In der 8. Legislaturperiode will man ein bürokratiearmes sächsisches Vergabegesetz schaffen. Die neu bestimmten Regelungen sollen dann auf Landesebene gelten, aber auch als Empfehlung für die kommunale Vergabe ausgewiesen.
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In Sachsen soll auch ein Vergabemindestlohn gelten, der auch im sächsischen Vergabegesetz festgelegt wird. Er soll in Höhe von 15 % über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Er wird zum 01. Januar 2027 im Gesetz verankert. Auch sollen Unternehmen, die ausbilden, bei der Vergabe stärker berücksichtigt werden. Auf vergabefremde Kriterien soll auch verzichtet werden. Eine Erhöhung der Schwellenwerte gehört auch zu den Plänen der neuen Regierung. Für Bauleistungen sollen dann 155.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungen 102.000 Euro als Schwellenwerte angesetzt werden.
Nachweise sollen durch Eigenerklärungen ersetzt werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Bestimmungen des Gesetzes wirksam kontrolliert und Verstöße zu Sanktionen führen.
Auch bei der Vergabe von SPNV/ÖPNV-Leistungen auf kommunaler Ebene soll sich etwas ändern. Löhne und Arbeitsbedingungen sollen an die geltenden Tarifbedingungen angeknüpft werden. Auch bei länderübergreifenden Verkehren hat diese Regelung dann Geltung. Kommt es zu einem Betreiberwechsel, muss eine Garantie für die Übernahme der Beschäftigten geben.
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Termin vereinbarenUnternehmen und kommunale Vergabestellen sollen mit Informations- und Schulungsangeboten durch die Auftragsberatungsstelle Sachen e.V. bei der öffentlichen Beschaffung unterstützt werden
Optimierung für Rettungsdienste
CDU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf die Optimierung der rettungsdienstlichen Strukturen geeinigt. Dazu sollen die Kommunen Unterstützung bei der Digitalisierung im Bereich des Rettungsdienstes und der Telenotarztversorgung mittels Beratung erhalten. Die vergaberechtlichen Erleichterungen für den bodengebundenen Rettungsdienst sollen bis Ende 2027 evaluiert werden.
🠮 Hier können Sie den gesamten Koalitionsvertrag nachlesen.
Quelle: CDU Sachsen | B_I MEDIEN
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