Referentenentwurf der HOAI-Änderungsverordnung liegt vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat kürzlich den Referentenentwurf für die neue HOAI-Änderungsverordnung vorgelegt.
Am 07.08.2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Referentenentwurf für die neue Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) den Fachkreisen zur Stellungnahme vorgelegt.
Der Verordnungsentwurf beruht auf der sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindenden Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG).
Die Anpassung der HOAI ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4.7.2019 notwendig geworden.
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Der Entwurf der HOAI-Änderungsverordnung sieht vor, dass es keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr gibt, sondern dass die Honorartafeln der HOAI den Vertragsparteien künftig zur Honorarorientierung dienen. Die Grundlagen und Maßstäbe zur Honorarermittlung der HOAI bleiben aber erhalten. Die Honorare für alle Architekten- und Ingenieurleistungen können frei vereinbart werden. Für den Fall, dass die Parteien keine wirksame Honorarvereinbarung schließen, soll der Basishonorarsatz (unterer Honorarsatz) als vereinbart gelten.
Die neue HOAI soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten und auf alle Vertragsverhältnisse anzuwenden sein, die nach ihrem Inkrafttreten begründet worden sind.
Hier geht es zur Stellungnahme von AHO – BAK – BIngK zum Entwurf der HOAI-ÄnderungsVO (Stand: 18.08.2020)
Hier geht es zum Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure(Bearbeitungsstand: 07.08.2020)
Zu diesem Thema siehe auch: Bundeskabinett beschließt Entwurf des ArchLG
(Quelle: AHO e.V) | B_I MEDIEN
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