Nordrhein-Westfalen verändert Wertgrenzen zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen zeitlich begrenzt erhöht. Dadurch sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie verringert werden.
Mit einem Runderlass vom 16.02.2021 gab das Ministerium der Finanzen in Nordrhein-Westfalen bekannt, dass zur Beschleunigung von Investitionen von Leistungen die vergaberechtlichen Wertgrenzen erhöht werden. Damit möchte das Ministerium die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie begrenzen. Am 20.03.2021 ist der Erlass in Kraft getreten und soll vorerst bis zum 31.12.2021 gelten.
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Jana Urbank, B_I MEDIEN
Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben weiterhin unberührt. Außerdem sollen Auftraggeber darauf achten, die Bewerber zu wechseln, sodass die zu vergebenden Aufträge in Nordrhein-Westfalen gestreut werden. Auch § 20 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bleibt weiterhin bestehen.
Den gesamten Runderlass mit den erhöhten Wertgrenzen können Sie hier nachlesen.
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen | B_I MEDIEN
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