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Gesetzentwurf zur Novellierung des GWB

Das GWB soll verschärft werden. Eine entsprechende Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat die Bundesregierung entschieden.

Die Novellierung des GWB muss noch vom Bundesrat und Bundestag beschlossen werden.
Die Novellierung des GWB muss noch vom Bundesrat und Bundestag beschlossen werden.

Am 5. April 2023 hat die Bundesregierung die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser ist im Austausch mit dem Bundesministerium der Justiz entstanden. Der Entwurf sieht vor, dass die Befugnisse des Bundeskartellamtes erweitert werden. Verbraucher sollen nun bei Störungen des Wettbewerbs besser geschützt werden, z.B. wenn die Struktur des Marktes den Wettbewerb erschwert. Dies kann vorkommen, wenn zu wenige Anbieter im Markt vorhanden sind. An dieser Stelle sollen die Eingriffsrechte des Kartellrechts gezielter eingesetzt werden.

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Robert Habeck sagte dazu: "Angesichts der aktuellen Krisen müssen wir die großen Stärken des Wettbewerbs konsequenter nutzen. Wettbewerb ist das beste Mittel, um Verbraucherinnen und Verbrauchern vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen. Und Wettbewerb sorgt für Innovation. Wir brauchen Innovationswettbewerb, um Wachstum und Transformation unserer Wirtschaft zu beschleunigen. Und dazu zählt auch das Wettbewerbsprinzip auf den Märkten aktiv durchzusetzen."

Bundesminister der Justiz Marco Buschmann betonte: "Ohne Wettbewerb gibt es keine Soziale Marktwirtschaft. Wettbewerb fördert Wohlstand und sichert Freiheit. Schon die Erfinder der Sozialen Marktwirtschaft wussten: Wir brauchen eine Wettbewerbsbehörde mit Biss."

Mit der Novelle des GWB als “wirtschaftliches Grundgesetz” will man das Prinzip des Wettbewerbs weiter stärken. Kernpunkte sind u.a.:

  • Mit einem neuen Eingriffsinstrument kann das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung Wettbewerbsstörungen unterbinden. Zuvor endete eine Sektorenuntersuchung mit einem Bericht an das Bundeskartellamt. Durch die Novellierung können stattdessen verschiedene Maßnahmen angeordnet werden, um identifizierte Wettbewerbsstörungen gezielt anzusprechen. Als Maßnahme ist beispielsweise eine Erleichterung der Marktzugänge oder ein Stop von Konzentrationstendenzen möglich. In Extremfällen können Unternehmen auch entflochen werden. Vorbild dafür seien die Marktuntersuchung der Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs. Diese kann auch Abhilfemaßnahmen und Entflechtungen durchführen.

  • Zudem sollen bei Kartellrechtsverstößen die kartellrechtswidrig erlangten Gewinne einfacher wieder entzogen werden. So soll sichergestellt werden, dass ebendiese Gewinnen nicht bei den Unternehmen bleiben, die gegen das Gesetz verstoßen haben.

  • Als dritter Kernpunkt des Gesetzentwurfes wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, damit das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Market Acts unterstützen kann.

Als nächstes wird das Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz dem Bundestag und Bundesrat vorgelegt. Diese beraten sich dann zur 11. Novelle des GWB.

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➡ Den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze können Sie hier einsehen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | B_I MEDIEN


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