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Baden-Württemberg: Neue Verwaltungsvorschrift

In Baden-Württemberg wurde eine neue Verwaltungsvorschrift beschlossen. Sie soll am 01. Oktober 2024 in Kraft treten.

Die neue Verwaltungsvorschrift, die vom Kabinett in Baden-Württemberg beschlossen wurde, ist deutlicher kürzer als die Version aus dem Jahr 2018.
Die neue Verwaltungsvorschrift, die vom Kabinett in Baden-Württemberg beschlossen wurde, ist deutlicher kürzer als die Version aus dem Jahr 2018.

Das Land Baden-Württemberg hat kürzlich die Regelungen für öffentliche Auftragsvergaben mit der neuen Verwaltungsvorschrift angepasst.

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Ziel der neuen Verwaltungsvorschrift ist es, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und Vergabeprozesse zu beschleunigen.

Laut Florian Stegmann, Staatsminister, gebe es drei grundlegende Änderungen durch die neue Verwaltungsvorschrift: Anwenderfreundlichkeit, Verständlichkeit und Vertrauen. Gezielt wurden Wiederholungen aus anderen Vorschriften nicht noch einmal aufgegriffen, sodass die Vorschrift von 59 auf 12 Seiten gekürzt werden konnte.

Direktaufträge sind daher nun bis zu einer Höhe von 100.000 Euro möglich. Zuvor konnten öffentliche Auftraggeber nur Aufträge bis einem Wert von 5.000 Euro direkt vergeben. Durch die Erhöhung der Wertgrenze auf 100.000 Euro können Aufträge nun einfacher und schneller vergeben werden, ohne dass eine umfangreiche Ausschreibung erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die von den neuen Regelungen profitieren könnten, da sie nun einfacher an öffentliche Aufträge gelangen können.

Auch Nachhaltigkeitsaspekte sollen durch die neue Verwaltungsvorschrift in Baden-Württemberg mehr in den Vordergrund gestellt werden. Zusätzlich gibt es ein Pilotprojekt für innovationsfreundliche Vergabe an Startups, das in Punkt 4.2 näher erläutert wird.

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Die Anhebung der Grenzen für Direktaufträge werden Ende 2026 evaluiert. Danach soll überprüft werden, ob die Maßnahme beibehalten oder angepasst wird. Die Landesregierung sieht die Erhöhung als eine wichtige wirtschaftspolitische Maßnahme an, um die regionale Wirtschaft zu fördern und die Vergabeprozesse effizienter zu gestalten.

🠮 Die neue Verwaltungsvorschrift können Sie hier herunterladen.

Quelle: Staatsanzeiger, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg | B_I MEDIEN


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