Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

Mindestquote zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge

Ein neuer Gesetzentwurf soll Anreize zur öffentlichen Beschaffung von sauberen und energieeffizienten Straßenfahrzeuge bieten. Ziel ist es, die Nachfrage mithilfe einer Mindestquote bis 2030 zu erhöhen.

Am 05. Mai 2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften in der vom Verkehrsausschuss geänderten Version beschlossen.

Mehr aus der Vergabe!

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Hier anmelden!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anmeldung
Newsletter Anmeldung

Ab dem 2. August 2021 soll es bei der öffentlichen Auftragsvergabe verbindliche Mindestanforderungen zur Beschaffung von emissionsarmen- und freien Fahrzeugen geben. Diese Mindestanforderungen zählen zu den Maßnahmen, die in der Richtlinie definiert wurden. Außerdem soll der sachliche Anwendungsbereich erweitert werden. Neben dem Kauf sollen auch Vertragsabschlüsse mit Leasing und Mieten von Straßenfahrzeugen mit einbezogen werden. Die Richtlinie (EU) 2019/ 1161 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge trat am 01. August 2019 in Kraft. Der neue Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2019/1161 in deutsches Recht.

Im Gesetz wurde festgelegt, wie viel Prozent der als “sauber” definierten Fahrzeuge in den jeweiligen Klassen bis 2030 öffentlich eingekauft werden müssen. Außerdem werden zum 2. August 2021 auch Änderungen an den entsprechenden Vergabeverordnungen und an der Sektorenverordnung vorgenommen. Dazu zählen leichte und schwere Nutzfahrzeuge einschließlich Bussen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die Einhaltung der Mindestziele sicherstellen. Vom Anwendungsbereich der Richtlinie sind Landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, zwei- odere dreirädrige und bestimmte vierrädrige Fahrzeuge, Kettenfahrzeuge, Fahrzeuge mit eigenem Antrieb, die speziell für die Verrichtung von Arbeiten konstruiert wurden, z.B. Schneepflüge, Kehrmaschinen etc., und Reisebusse ausgeschlossen.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Quellen:

Interessante Themen:


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper