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Mecklenburg-Vorpommern: Vergabemindestlohn geplant

In Mecklenburg-Vorpommern wird von der Landesregierung ein Nachtrag zum Tariftreuegesetz beschlossen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern will für öffentliche Vergabeverfahren einen Vergabemindestlohn einführen.

Der Nachtrag sieht vor einen höheren Vergabemindestlohn festzulegen.
Der Nachtrag sieht vor einen höheren Vergabemindestlohn festzulegen.

Das Tariftreugesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden sollen, die nach Tarif oder tarifgleich bezahlen. Sollte kein Tarif anwendbar sein, soll der Vergabemindestlohn gelten. Dieser beträgt 13,50 €. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) plant, dass das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Ab dann gilt auch der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 €.

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Es gibt aber auch Kritik an der geplanten Änderung. Die Vereinigung der Unternehmensverbände MV sieht darin eine Belastung für kleinst- und mittelständische Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Vergabemindestlohn würde den Wettbewerb beeinträchtigen und somit Arbeitsplätze gefährden. Schwesig sieht das anders. Mit dem Vergabemindestlohn würde man Unternehmen schützen, die ihre Mitarbeiter:innen besser bezahlen und deshalb bei öffentlichen Ausschreibungen nicht den geringsten Preis anbieten können.

Der Nachtrag wird nun im Landtag beraten.

Bereits Ende April wurde bekanntgegeben, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern modernisiert werden soll.

Quelle: NDR | B_I MEDIEN


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