Mecklenburg-Vorpommern: Neues Tariftreue- und Vergabegesetz geplant
In Mecklenburg-Vorpommern ist ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz geplant. Dies gehört zu den Vorhaben, die die rot-rote Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt hatten.
In der Koalitionsvereinbarung 2021 bis 2026 der derzeitigen Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ist eine Modernisierung des Vergaberechts vorgesehen. Im April wurde nun in einer Kabinettssitzung ein Entwurf für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet.
Damit soll das bisherige Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) durch ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) abgelöst werden.
Online-Seminar: elektronische Angebotseröffnung
Rechtssichere und technisch vollständige Umsetzung der Angebotsöffnung
Schritt für Schritt erklären wir Ihnen beim elektronischen Vergabesystem der B_I MEDIEN GmbH was bei der Angebotseröffnug zu beachten ist. Der B_I öffnungsassistent unterstützt Sie bei der Entschlüsselung elektronisch eingegangener Angebote oder Teilnahmeanträge.
• Wie Sie die Angebotsöffnung durchführen können unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips
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• Schriftliche Angebote in der elektronischen Angebotsöffnung
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Jana Urbank, B_I MEDIEN
Der Gesetzentwurf für das neue Tariftreue- und Vergabegesetz beinhaltet folgende Neuerungen
Einführung einer vergaberechtlichen Tariftreueregelung
Auftragnehmer werden damit verpflichtet ihre Beschäftigten nach Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zu bezahlen. Außerdem müssen Mindestarbeitsbedingungen gewährleistet werden.
Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit beachten
Ziel ist es auch mithilfe der Vergabeverordnung regionale und lokale Unternehmen bei der öffentlichen Vergabe zu stärken. Auch bei der Angebotswertung soll mehr auch Nachhaltigkeit und auf umweltverträgliche Lösungen geachtet werden. Betont wird, dass mehr darauf geachtet werden soll, dass das wirtschaftlichste und nicht das billigste Angebot den Zuschlag erhält.
Erhöhung des Vergabemindestlohns
Weiterhin erhalten bleibt das Mindest-Stundenentgelt mit der neuen Bezeichnung “Vergaberechtlicher Mindestlohn”. Dieser darf nicht geringer sein als der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes. Derzeit beträgt dieser 10,69 Euro (brutto), der des Bundes liegt bei 12,00 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern wird somit der vergaberechtliche Mindestlohn auf 12,00 Euro erhöht.
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Neuregelung für den öffentlichen Personenverkehr
Als Novum wird in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt, dass bei einem Betreiberwechsel im Bereich öffentlicher Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße die Beschäftigten des vorherigen Betreibers zu den gleichen Arbeitsbedingungen übernommen werden müssen.
➡ Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag übersandt, der sich mit dem Entwurf beschäftigen wird. Geplant ist, dass das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern im Herbst in Kraft treten soll.
Quelle: Pressemitteilung Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern | B_I MEDIEN
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