Leitfaden zu Open-House-Verfahren
Einen Leitfaden und Formulare zu Open-House-Verfahren hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin zur Verfügung gestellt.

Der Leitfaden ist eine Zusammenfassung der Anforderungen zur Durchführung eines Open-House-Verfahrens. Open-House-Verfahren sind nicht an das Vergaberecht gebunden. Bei diesem Verfahren spricht man von einem einfachen Zulassungssysten. Der öffentliche Auftraggeber trifft auch keine Auswahl zwischen den Angeboten. Um ein Open-House-Verfahren anzuwenden, müssen allerdings die rechtlichen Bedingungen stimmen.
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Der Leitfaden und die entsprechenden Formulare sollen öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung eines Open-House-Verfahrens unterstützen.
🠮 Hier können Sie die Formulare und den Leitfaden einsehen.
Quelle: Auftragswesen AKTUELL: Nr. 1 - Januar 2024 | B_I MEDIEN
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