Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

Kein Verbot der EU: Natriumdampf-Lampen bleiben erlaubt

In der Straßenbeleuchtung können Kommunen weiter auf die kostengünstige und umweltfreundliche Hochdruck-Natriumdampflampe (NAV) setzen. Nach Informationen des Umweltbundesamtes sind weder auf Bundes- noch EU-Ebene Nutzungseinschränkungen für diese Lampenart vorgesehen.

EU-Entscheidung: Die volle Bandbreite der NAV-Lampen bleibt erhalten. | Foto: KD
EU-Entscheidung: Die volle Bandbreite der NAV-Lampen bleibt erhalten. | Foto: KD
Kein Verbot der EU: Natriumdampf-Lampen bleiben erlaubt
Kein Verbot der EU: Natriumdampf-Lampen bleiben erlaubt

Nachdem es zuletzt vermehrt Unsicherheit zur Perspektive der NAV-Lampen gegeben hatte, stellte das Umweltbundesamt (UBA) jetzt klar: Anders als Quecksilberdampf-Produkten droht den mit bis zu 70.000 Betriebsstunden sehr langlebigen Hochdruck-Natriumdampflampen keinesfalls das Ende. Auch wird es nach den aktuellen EU-Vorgaben zur Produktgestaltung keine Einschränkung des Marktangebots bei diesen Lampen geben, erläuterte Christoph Mordziol, UBA-Experte für rationelle Energienutzung bei Elektrogeräten und Beleuchtung. Ein Regelungsentwurf aus dem Jahr 2015 hatte dies noch vorgesehen, sei mittlerweile jedoch vom Tisch.

Mehr aus der Vergabe!

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Hier anmelden!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anmeldung
Newsletter Anmeldung

Die jüngsten Beschlüsse der EU-Mitgliedsstaaten vom Dezember 2018 zu Anforderungen an Stromeffizienz, sonstige Gebrauchseigenschaften sowie Informationen sähen zwar Veränderungen vor. Jedoch müssten nur einzelne der auch als HS-Lampen bekannten Produkte vom Markt weichen. Für die NAV-Nutzung bedeute dies aber keinerlei Einschränkung: Die volle Bandbreite derzeit verfügbarer Wattagen und Lichtstromwerte (Lumen) bleibe erhalten, so Mordziol. Unproblematisch seien auch die EU-Vorschriften zu Quecksilber-Höchstwerten: Marktübliche NAV-Lampen erfüllten diese seit 2012 gültigen Vorgaben, eine weitere Verschärfung sei nicht vorgesehen. „Folglich kann keine Rede davon sein, dass der Hochdruck-Natriumdampflampe das Aus drohe“, so der UBA-Experte.

Planungssicherheit für Kommunen

Von Anwendern und Produzenten wurde die Klarstellung begrüßt: „Das Umweltbundesamt hat uns darin bestärkt, dass unsere seit 2014 bedarfsabhängig gedimmten NAV-Leuchten eine zukunftssichere, wirtschaftlich und ökologisch vorteilhafte Lösung sind und bleiben“, sagt Manfred Jordan, Bürgermeister in der Verbandsgemeinde Obere Aller (Sachsen-Anhalt) mit gut 14.000 Einwohnern. Vertreter des Leuchtmittel-Traditionsherstellers Aura Light sprechen von einem „wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit der Kommunen“.

Öffentliche AusschreibungenEU-Ausschreibungen
EU-AusschreibungenEignung nachweisen
Angebote abgeben

Kostenfreier E-Mail-Kurs:

Einstieg ins Vergaberecht

5

Lektionen direkt in Ihr Postfach

2

Quizze: Testen Sie Ihr Wissen!

1

Überraschung zum Abschluss

Ralf Kleinodt, Chef der auf Regelungs- und Energiespartechnik für die kommunale Straßenbeleuchtung spezialisierten KD Elektroniksysteme, wertet die UBA-Informationen zudem als wichtiges Pro-Argument für eine langjährig bewährte, aber längst nicht überall bekannte Energiesparlösung „ohne Risiken und Nebenwirkungen“: In Verbindung mit moderner Dimmtechnik seien NAV-Erzeugnisse europäischer Anbieter LED-Systemen energetisch ebenbürtig, unter Berücksichtigung der Ersatzbeschaffung kostenseitig jedoch überlegen. Außerdem trügen die regelbaren Systeme nicht zur stetig wachsenden Lichtverschmutzung sowie wissenschaftlich nachgewiesenen Umweltschädigung durch ein ungünstiges Lichtspektrum bei.

| B_I MEDIEN

Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?

Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?

Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.