Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation sind keine Bauarbeiten!
Leistungen zur Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation sind nicht nach VOB/A, sondern als Dienstleistung auszuschreiben, so die Vergabekammer Westfalen.
Die Vergabekammer Westfalen hat in ihrem Beschluss vom 05.08.2015 - VK 2-16/15 - entschieden, dass ein Vertrag über Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation als Dienstleistungsauftrag zu qualifizieren und dementsprechend nach den Vorschriften VOL/A 2009 und nicht nach VOB/A 2012 auszuschreiben ist.
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Die Entscheidung der VK Münster finden Sie hier.
(Quelle: www.ibr-online.de)
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