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Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation sind keine Bauarbeiten!

Leistungen zur Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation sind nicht nach VOB/A, sondern als Dienstleistung auszuschreiben, so die Vergabekammer Westfalen.

Overberghaus Münster-Nord © Bezirksregierung Münster
Overberghaus Münster-Nord © Bezirksregierung Münster

Die Vergabekammer Westfalen hat in ihrem Beschluss vom 05.08.2015 - VK 2-16/15 - entschieden, dass ein Vertrag über Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation als Dienstleistungsauftrag zu qualifizieren und dementsprechend nach den Vorschriften VOL/A 2009 und nicht nach VOB/A 2012 auszuschreiben ist.

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Die Entscheidung der VK Münster finden Sie hier.

(Quelle: www.ibr-online.de)


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