Empfehlungen zur Vergabe von Planungsleistungen
Die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer haben ein Empfehlungspapier für die Vergabe von Planungsleistungen nach dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI erarbeitet.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 4.7.2019 entschieden, dass eine verbindliche Festschreibung von Mindest- und Höchstsätzen durch den Gesetzgeber gegen EU-Recht verstößt.
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Die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer haben ein Empfehlungspapier für die Vergabe von Planungsleistungen nach dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI erarbeitet. Darin werden u.a. der Vorrang des Leistungswettbewerbs betont und Hinweise zur Gewichtung der Zuschlagskriterien gegeben.
Hier geht es zu dem Empfehlungspapier der Bundesingenieur- und Bundesarchitektenkammer
(Quelle: Bundesingenieurkammer) | B_I MEDIEN
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