Eckpunktepapier zur Vermeidung von Arzneimittelengpässen veröffentlicht
Das Bundesgesundheitsministerium hat Ende Dezember ein Eckpunktepapier als Grundlage für ein Gesetzespaket zur Vermeidung von Arzneimittelengpässen veröffentlicht. Damit soll die Versorgung mit Arzneimitteln sichergestellt werden. Dies spielt auch eine Rolle beim Vergaberecht.
Im Eckpunktepapier werden Maßnahmen vorgestellt, damit Arzneimittelengpässe in Zukunft vermieden werden können. Insbesondere geht es um die Versorgung von Kinderarzneimitteln und die Stärkung der EU als Arzneimittel-Produktionsstandort. Ziel sei es, die Medikamentenversorgung in Deutschland langfristig zu sichern.
Dies betrifft auch das Vergaberecht. Punkt 2 des Eckpunktpapiers bezieht sich auf Rabattverträge. Dementsprechend soll eine Standortberücksichtigung im Rahmen der Rabattvertragsausschreibung nach § 130a Absatz 8 SGB eingeführt werden. Bei Ausschreibungen soll der Standort als Zuschlagskriterium neben dem Preis als Zuschlagskriterium berücksichtigt werden. Bisher soll sich diese Regelung vorerst auf Arzneimittel, die in der Krebsbehandlung eingesetzt werden und auf Antibiotika beziehen.
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Außerdem soll bei rabattierten Arzneimitteln eine mehrmonatige, versorgungsnahe Lagerhaltung vertraglich festgelegt werden.
Für Apotheken soll es außerdem möglich sein, wirkstoffgleiche Alternativen anzubieten, sollte ein Medikament nicht vorrätig sein.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte dazu: „Wir werden die Rahmenbedingungen für den patentfreien Arzneimittelmarkt ändern. Wir lockern Rabatt- sowie Festbetragsregeln und sorgen dafür, dass zuverlässige europäische Hersteller bei Vertragsabschluss bevorzugt werden."
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Quelle: Bundesgesundheitsministerium | B_I MEDIEN
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