Brandenburg: Vergabe-Mindestlohn soll auf 13 Euro/Stunde steigen
Der Landtag Brandenburg hat am 22.1.2020 einen Antrag beschlossen, der die Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns auf 13 Euro/Stunde zum Ziel hat.
Der Landtag Brandenburg hat am 22.01.2020 einen Antrag der SPD, CDU und der Grünen beschlossen. Danach soll der Mindestlohn für öffentliche Ausschreibungen in Brandenburg auf 13 Euro/Stunde steigen. Außerdem sollen die Vergaben künftig sozialer, ökologischer und mittelstandsfreundlicher gestaltet werden.
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In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, bis zum Ende des 3. Quartals 2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes vorzulegen.
Aus der Antragsbegründung
In der Antrags-Begründung heißt es: "Wer in Vollzeit arbeitet, soll davon auch leben können. Noch vor der Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns hat Brandenburg bereits im Jahre 2012 eine eigenständige Mindestlohnregelung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz eingeführt. Damit auch zukünftig gute Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung gewährleistet werden können, soll für öffentliche Aufträge ein Stundenlohn von 13 Euro gelten, statt wie bisher 10,68 Euro. Die öffentliche Hand nimmt somit ihre Vorbildfunktion wahr und nutzt das ihr obliegende ökonomische Steuerungspotential, um gute Arbeitsbedingungen zu fördern. Sie stellt sich auch der langfristigen Aufgabe, den Brandenburger Arbeitsmarkt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver zu machen."
Ablehnung aus der Wirtschaft
Die Wirtschaft äußert sich ablehnend. So sagt Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB): „Mit einem Vergabe-Mindestlohn von 13 Euro übertrifft Brandenburg alle anderen Bundesländer und auch den gesetzlichen Mindestlohn deutlich. Gegenüber dem aktuell gültigen Vergabe-Mindestlohn ist dies ein Plus von fast 22 Prozent." Das Land greife damit in bestehende Tarifvereinbarungen ein und schwäche die Tarifautonomie.
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Termin vereinbarenDie Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns auf 13 Euro stünde im Widerspruch zu den Empfehlungen der unabhängigen Mindestlohn-Kommission Brandenburg, die eine Steigerung um 1,7 Prozent empfohlen habe.
Für die Wirtschaft bedeute dieser Schritt mehr Bürokratie. "Unternehmen müssen künftig bei der Kalkulation unterschiedliche Mindestlöhne in Brandenburg, in Berlin, im Bund und in den jeweiligen Tarifverträgen berücksichtigen", so Amsinck weiter. Damit bestünde die Gefahr, dass sich gerade kleinere und mittlere Unternehmen immer seltener an den Vergabeverfahren beteiligen.
Hier geht es zu dem vom Landtag beschlossenen Antrag in der Parlamentsdokumentation
(Quelle: SPD-Landtagsfraktion Brandenburg sowie Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg - UVB) | B_I MEDIEN
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