Anzahl der Nachprüfungsverfahren 2022 veröffentlicht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die statistischen Meldungen über Nachprüfungsverfahren aus dem Jahr 2022 veröffentlicht. Die Zahl der gestellten Nachprüfungsanträge ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 702 Anträge zur Nachprüfung eines Vergabeverfahrens bei den Vergabekammern gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der eingereichten Anträge gesunken. 2021 wurden 865 Nachprüfungsanträge eingereicht. Auch im Vergleich zu den vorherigen Jahren ist die Anzahl der eingereichten Nachprüfungsanträge gering. Nur beim Start der Vergabestatistik lag wurden noch weniger Anträge eingereicht.
Mehr aus der Vergabe!
Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.
Hier anmelden!
Auch bei den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte wurden weniger Beschwerdeverfahren eingeleitet. Insgesamt wurden 2022 133 Beschwerdeverfahren eingeleitet.
Die statistischen Meldungen gem. § 184 GWB über die Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern können Sie hier einsehen. Die Gesamtübersicht zu Meldungen der Nachprüfungsverfahren bei den Vergabesenaten finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Vergabestatistik sind auf der Website des BMWi aufgeführt.
Quelle: Vergabeblog | B_I MEDIEN
Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.