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BMI-Vergabeerlass: Erhöhung der Wertgrenze für Verhandlungsvergaben

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise hat das BMI die aktuell geltende Wertgrenze für Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb von 25.000 Euro für einen befristeten Zeitraum auf 100.000 Euro erhöht.

BMI-Vergabeerlass: Erhöhung der Wertgrenze für Verhandlungsvergaben
BMI-Vergabeerlass: Erhöhung der Wertgrenze für Verhandlungsvergaben

Für die Vergabe klassischer Liefer- und Dienstleistungen, deren geschätzter Auftragswert den EU-Schwellenwert (für oberste und obere Bundesbehörden i.d.R. 139.000 Euro) nicht erreicht, wird die für das BMI und dessen Geschäftsbereich aktuell geltende Wertgrenze zur Durchführung einer Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb von bisher 25.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht. Die Erhöhung gilt mit sofortiger Wirkung und ist befristet bis zum 15.10.2020.

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Hier geht es zum Rundschreiben vom 20.04.2020Hier geht es zum Erlass

(Quelle: BMI) | B_I MEDIElN


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