Berlin: Vergabemindestlohn wird angehoben

Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gab bekannt, dass zum 01. Mai 2024 der Vergabemindestlohn angepasst wurde.

"Denn dort, wo der Senat Einfluss hat auf gute Löhne, muss das Land Berlin Vorbild sein und mit gutem Beispiel vorangehen," so Senatorin Cansel Kiziltepe.
"Denn dort, wo der Senat Einfluss hat auf gute Löhne, muss das Land Berlin Vorbild sein und mit gutem Beispiel vorangehen," so Senatorin Cansel Kiziltepe.

In Berlin gilt seit dem 01. Mail 2024 ein neuer Vergabemindestlohn. Statt 13,00 Euro beträgt der Mindestlohn für öffentliche Aufträge nun 13,69 Euro brutto.

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Am 09. April 2024 wurde dazu die erste Verordnung zur Festsetzung des Mindesentgelts nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) erlassen.

Der neue Vergabemindestlohn gilt für Vergabeverfahren, die nach dem Inkrafttreten am 01. Mai 2024 begonnen haben. Unternehmen, die an Vergabeverfahren des Landes Berlin teilnehmen wollen, sind verpflichtet den neuen Vergabemindestlohn von 13,69 Euro brutto zu zahlen.

Quelle: Senatskanzlei Berlin | B_I MEDIEN


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