Berlin: Mindestlohn wird auf 12,50 Euro erhöht
Der Berliner Senat hat die Novelle des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes auf den Weg gebracht. Zu den Kernpunkten gehört die Anhebung des vergabespezifischen Mindest-Entgelts auf 12.50 Euro.
Der Berliner Senat hat am 3. Dezember 2019 den von der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, vorgelegten Gesetzentwurf für das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes zur Kenntnis genommen. Der Gesetzentwurf überarbeitet grundlegend das bereits seit dem Jahr 2010 im Land Berlin existente Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz im Sinne der Zielvorgaben der Regierungskoalition.
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Jana Urbank, B_I MEDIEN
Das neue Vergabegesetz soll 2020 in Kraft treten. Vor der endgültigen Beschlussfassung muss sich der Rat der Bürgermeister noch dazu äußern. Anschließend muss auch das Abgeordnetenhaus zustimmen.
Soziale und ökologische Kriterien, 12,50 Euro Mindestlohn
Der Gesetzentwurf macht klare Vorgaben für die Einhaltung zwingend zu berücksichtigender sozialer und ökologischer Kriterien bei der Beschaffung. Diese Kriterien werden durch Verwaltungsvorschriften erläutert.
Zu den Kernpunkten gehört die Anhebung des vergabespezifischen Entgelts. Das Vergabeentgelt orientiert sich am Tarifvertrag der Länder, der für die Landesbeschäftigten gilt, und wird mit 12,50 € das höchste vergabespezifische Entgelt deutschlandweit. Eine erweiterte Tariftreue-Regelung ermöglicht die Vorgabe allgemein wirksamer Tarifverträge bei der Auftragsausführung.
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Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!
Der Mindestlohn soll bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen in Berlin erst ab einer Wertgrenze von 10.000 Euro gelten, bei der Vergabe von Bauleistungen soll die Wertgrenze 50.000 Euro betragen.
Außerdem soll die Berücksichtigung der Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen im Vergabeprozess erstmalig im Landesrecht auf gesetzlicher Basis fixiert werden.
Bessere Kontrolle
Die Kontrollmöglichkeiten sollen in praktischer und rechtlicher Hinsicht deutlich verbessert werden. Die zentrale Kontrollgruppe soll gestärkt werden und ein Informations- und Anforderungsrecht gegenüber den Vergabestellen erhalten, um eine eigenständige Auswahl der zu überprüfenden Vergabevorgänge zu treffen.
(Quelle: Der regierende Bürgermeister, Senatskanzlei) | B_I MEDIEN
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