Baden-Württemberg: Vergabeerleichterungen geplant
Das Staatsministerium Baden-Württemberg informiert über ein erstes Entlastungspaket für Bürokratieabbau, das nun vorgelegt wurde.
Ein erstes Entlastungspaket mit ca. 20 Erleichterungen wurde von der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg vorgelegt.
Im Juli 2023 wurde von Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Entlastungsallianz ins Leben gerufen. Sie besteht aus Kommunal- und Wirtschaftsverbänden. Das nun vorgelegte “Entlastungspaket I” beinhaltet, dass Vergabeverfahren vereinfacht werden und sämtliche Schriftformerfordernisse bei Nutzung digitalisierter Verwaltungsleistungen aus dem Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entfallen sollen. Außerdem soll es Entlastungen für Schulverwaltungen bei der Datenverarbeitung geben und das Haushaltsrechts flexibler gestaltet werden.
Das Entlastungspaket I enthält rund 20 Maßnahmen. Dazu gehören auch die Veränderungen an den Wertgrenzen bei Vergabeverfahren.
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Termin vereinbarenLiefer- und Dienstleistungsaufträge von Land und Kommunen können bis zum Schwellenwert der EU von 221.000 Euro als beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Kommunale Bauleistungen können bei einem Auftragswert im Vergabeverfahren bis zu 1.000.000 € als beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Man rechnet damit, dass ca. 5000 Verfahren pro Jahr durch diese Änderungen aufswandsärmer und schneller durchgeführt werden können. Bei kommunalen Vergaben und bei Vergaben durch Landeseinrichtungen kommt es auch zu Entlastungen. Für Auftragnehmer haben die Anpassungen auch Vorteile, denn die Angebotsabgabe im Vergabeverfahren gestaltet sich dadurch einfacher.
🠮 Mehr über die Entlastungsallianz erfahren Sie hier.
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Quelle: Staatsministerium Baden-Wuerttemberg | B_I MEDIEN
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