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Ausbau von Windkraft soll beschleunigt werden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt gegeben, dass der naturverträgliche Windkraft-Ausbau deutlich beschleunigt werden soll.

Um den Ausbau der Windenergieanlagen naturverträglich zu gestalten, werdem auch Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen.
Um den Ausbau der Windenergieanlagen naturverträglich zu gestalten, werdem auch Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen.

Am 15.06.2022 hat das Bundeskabinett Entwürfe des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Mit diesen gesetzlichen Anpassungen sollen der naturverträgliche Ausbau von Windenergie zukünftig schneller vorangebracht werden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte dazu: "Gemeinsam mit allen Bundesländern bringen wir den Ausbau der Windenergie nach vorne. Mit dem Gesetz legen wir fest, welches Bundesland in Zukunft wie viel Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitstellt. Das Gesamtziel für Deutschland ist zwei Prozent. Wir teilen das regional fair auf, berücksichtigen dabei die Windbedingungen, den Natur- und Artenschutz und die räumlichen Ordnungen. Es bleibt Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen. Eine Verhinderungsplanung aber schließen wir aus."

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Mit dem Ausbau der Windenergie sollen sowohl die Klimaziele und mehr Unabhängigkeit von fossilen Importenerreicht werden. Mittel-bis langfristig werden etwa zwei Prozent der Bundesflächen benötigt. Derzeitig sind 0,8 % der Landesflächen bundesweit für Windenergie an Land ausgewiesen, allerdings sind nur 0,5 % tatsächlich verfügbar.

Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land werden die Bundesländer bis Ende des Jahres 2023 verpflichtet mehr Landesflächen für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen.

Im Baugesetzbuch wird die Zulassung von Windenergieanlagen auf eine Positivplanung umgestellt. Dazu gehört, dass Windenergieanlagen in davor festgelegten Gebieten in Zukunft bevorzugt werden sollen. Planungsverfahren sollen dadurch vereinfacht und schneller vorankommen. Zusätzlich wird auch die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch neu entwickelt, damit pauschale gesetzliche Mindestabstandsregelungen der Länder erlaubt sind. Auch im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde rechtlich sicher festgelegt, dass bei der Suche nach Flächen für Windenergieanlagen auch Landschaftsschutzgebiete berücksichtigt werden können. Dabei werden Schutzzonen für bedrohte Arten definiert und gleichzeitig hohe ökologische Standards gewährt.

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Dazu werden außerdem für die artenschutzrechtliche Prüfung bundeseinheitliche Standards festgelegt, um die Genehmigungsverfahren für die Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen.

➡ Den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land können Sie hier einsehen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | B_I MEDIEN

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