Wettbewerblicher Dialog
Der Wettbewerliche Dialog bietet sich vor allem bei der Vergabe großer Verkehrsinfrastrukturprojekte oder komplexer IT-Projekte, oder auch freiberuflicher Leistungen an.
Der „Wettbewerbliche Dialog“ ist eine Verfahrensart für EU-Vergaben. Sie ist besonders geeignet für die Vergabe von Dienstleistungen und Lieferungen, die konzeptionelle oder innovative Lösungen erfordern. Sie bietet sich an, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht in der Lage ist, die Mittel zur Befriedigung seines Bedarfs zu definieren oder zu beurteilen, was der Markt an technischen, finanziellen oder rechtlichen Lösungen zu bieten hat.
Im Wettbewerblichen Dialog fordert der öffentliche Auftraggeber mit einer europaweiten Bekanntmachung eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die geforderten Informationen für die Eignungsprüfung. Nur vom öffentlichen Auftraggeber aufgeforderte, ausgewählte Unternehmen können am Dialog teilnehmen. Im Dialog mit den Unternehmen bestimmt der Auftraggeber, ggf. in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen, wie seine Bedürfnisse und Anforderungen am besten erfüllt werden können. Dabei kann er mit den ausgewählten Unternehmen alle Aspekte des Auftrags erörtern. Wenn eine befriedigende Lösung ermittelt wurde, schließt der Auftraggeber den Dialog ab. Nach Abschluss des Dialogs fordert der öffentliche Auftraggeber die verbliebenen Unternehmen auf, auf der Grundlage der eingereichten und in der Dialogphase näher ausgeführten Lösungen ihr endgültiges Angebot vorzulegen. Die eingegangenen Angebote werden anhand der in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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