Grüne Beschaffung
Unter einer grünen Beschaffung versteht man eine Vergabe bei der Umweltaspekte vordergründig beachtet und berücksichtigt werden.
Nach § 97 Abs. 3 des GWB ist die Berücksichtigung von Umweltaspekten bei einer öffentlichen Vergabe ein Grundsatz eines Vergabeverfahrens. Dort heißt es: "Bei der Vergabe werden Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe dieses Teils berücksichtigt."
Öffentliche Auftraggeber können mit der öffentlichen Beschaffung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn z.B. Umweltaspekte als Zuschlagskriterien eingesetzt werden.
Die Grüne Beschaffung wird international als Green Procurement bezeichnet.
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