Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer ist ein Auftragnehmer, der einen Auftrag selbstständig durchführt und eigenständig Nachunternehmer für Teilleistungen hinzuzieht.
Generalunternehmer sind für alle Leistungen, die den Auftrag betreffen, verantwortlich und führen auch den Großteil der Leistungen selbst aus. Generalunternehmer entscheiden selbst, welche Teilleistungen von einem Nachunternehmer ausgeführt werden Im Gegensatz zur Aufteilung einzelner Leistungen in Teillos oder Fachlose, die der öffentliche Auftraggeber zu Beginn des Vergabeverfahrens bekannt gibt. Der Generalunternehmer haftet für die eigene erbrachte Leistung und auch für die Leistung der Subunternehmer. Öffentliche Auftraggeber haben mit einem Generalunternehmer nur einen Verhandlungspartner, eine Rechtsbeziehung besteht nicht zwischen Subunternehmer und Auftraggeber.
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