Wettbewerbsregister: Registrierung lieber früher als später
Das Bundeskartellamt ruft alle öffentlichen Auftraggeber auf, sich rechtzeitig beim Wettbewerbsregister zu registrieren.
In einer Pressemitteilung hat das Bundeskartellamt alle öffentlichen Auftraggeber dringend aufgerufen, sich rechtzeitig beim Wettbewerbsregister zu registrieren. Alle Auftraggeber, die zur Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtet sind, werden nochmals aufgefordert, dies dringend nachzuholen.
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„Rund 30.000 öffentliche Auftraggeber werden schon sehr bald gesetzlich zur Abfrage des Wettbewerbsregisters in Vergabeverfahren verpflichtet sein“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Dieser gesetzlichen Pflicht kann nur nachkommen, wer sich rechtzeitig bei uns registriert.“
Die Registrierungsanträge können jetzt auch nach dem De-Mail-Gesetz über ein De-Mail-Konto übermittelt werden. Durch diesen Übermittlungsweg wird die Registrierung für diejenigen Auftraggeber einfacher gestaltet, die noch nicht über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) verfügen.
Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.
Quelle: Bundeskartellamt | B_I MEDIEN
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