Übersicht zum Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze aktualisiert
forum vergabe e.V. hat die Übersicht zu den in den Bundesländern geltenden Tariftreue- und Vergabegesetzen aktualisiert und auf den Stand August 2019 gebracht.
Mit dem Mindestlohngesetz wurde zum 01.01.2015 ein bundesweit geltender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Diesen müssen Arbeitgeber mit Sitz im In- und Ausland ihren im Inland beschäftigten Mitarbeitern zahlen. Seit 01.01.2019 beträgt der bundesweite gesetzliche Mindestlohn 9,19 Euro brutto pro Stunde. Ab 2020 soll er auf 9.35 Euro brutto pro Stunde steigen.
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Überraschung zum Abschluss
Fast alle Bundesländer haben die Vergabe öffentlicher Aufträge inzwischen an das Einhalten von Tarifstandards gekoppelt. Diese können vom o.g. bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn abweichen. Einige Bundesländer legen darüber hinaus auch vergabespezifische Mindestlöhne fest.
forum vergabe e.V. hat seine Übersicht über die bisherigen Regelungen der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern aktualisiert und auf den Stand August 2019 gebracht. Die Übersicht soll weiterhin fortlaufend aktualisiert werden.
forum vergabe weist darauf hin, dass diese Übersicht aufgrund der inhaltlich teils sehr ausdifferenzierten Regelungen nur die wesentlichen Grundzüge mit den Fundstellen wiedergeben kann. Für den genauen Regelungsinhalt wird auf die jeweilige spezifische Vorschrift verwiesen.
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(Quelle: forum vergabe e.V.)
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