Thüringen: Neues Vergabegesetz verabschiedet
Der Thüringer Landtag hat am 5.7.2019 ein neues Vergabegesetz beschlossen. Im Gesetz wird neben repräsentativen Tarifverträgen auch ein vergabespezifischer Mindestlohn von 11,42 Euro festgelegt.
Nach einer wieder kontroversen Debatte hat der Landtag am 5. Juli 2019 ein neues Gesetz für Vergaben in Thüringen verabschiedet. Für das Gesetz stimmten die Fraktionen von Linken, SPD und Grünen sowie die AfD-Fraktion. Die CDU sprach sich dagegen aus.
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Im Gesetz wird neben repräsentativen Tarifverträgen auch ein vergabespezifischer Mindestlohn von 11,42 Euro festgelegt.
Vergabemindestlohn
Susanne Hennig-Wellsow, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag erklärte: „In der Koalition haben wir uns für den Vergabemindestlohn auf 11,42 Euro geeinigt. Das ist ein guter Kompromiss, weil er deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt und weil wir vereinbart haben, dass der Vergabemindestlohn jährlich entsprechend der allgemeinen Tarifentwicklung erhöht werden wird“.
Ökologische Kriterien
Olaf Müller, wirtschaftspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE, äußerte sich zur Festschreibung ökologischer Kriterien: „Wir haben mehr Verbindlichkeit bei den ökologischen Kriterien im Vergabegesetz verankert, anstatt nur auf Freiwilligkeit zu setzen. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Anschaffungen koppeln wir noch enger an das Lebenszyklusprinzip. Dabei geht es darum, die Kosten eines Produktes oder einer Leistung ganzheitlich zu betrachten – z.B. hinsichtlich Energiebilanz, Entsorgungskosten, Wartungskosten oder Haltbarkeit.“
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Madeleine Henfling, netzpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, ergänzt: „Wir haben erstmalig für IT-Anschaffungen Open-Source-Lösungen als bevorzugt aufgenommen. Damit folgen wir einer Einschätzung des Chaoscomputerclubs zur IT-Sicherheit. Zusammen mit dem Open-Source-Preis, den wir im Haushalt verankert haben, können wir in Thüringen mehr digitale Resilienz und Nachhaltigkeit verankern.“
Eleonore Mühlbauer, wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Künftig werden staatliche Aufträge nur dann vergeben, wenn die Unternehmen mindestens einen ökologischen Aspekt bei der Auftragsausführung umsetzen, zum Beispiel einen möglichst CO2-neutralen Transport sicherstellen. Damit und mit der Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips senden wir ein starkes Signal für den Klimaschutz.“
(Quelle: Internetseiten der Thüringer SPD, Linken und Grünen) | B_I MEDIEN
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