Schleswig-Holstein: Gesetz zum Landes-Wettbewerbsregister wird aufgehoben

Vor dem Hintergrund der baldigen Inbetriebnahme des bundesweiten Wettbewerbsregisters hat die schleswig-holsteinische Landesregierung einen Entwurf zur Aufhebung des Landes-Wettbewerbsregster-Gesetzes vorgelegt.

Schleswig-Holstein: Gesetz zum Landes-Wettbewerbsregister wird aufgehoben
Schleswig-Holstein: Gesetz zum Landes-Wettbewerbsregister wird aufgehoben

Der Bund hat ein Gesetz für ein bundesweites Wettbewerbsregister verabschiedet. Das Wettbewerbsregistergesetz vom 18.07.2017 (WRegG - BGBl. I S. 2739) ist bereits am 29.07.2017 in Kraft getreten. Es soll Ende 2020 technisch gestartet und damit als Bundesregister installiert werden.

Dieses Register entspricht im Wesentlichen inhaltlich dem Schleswig-Holsteinischen Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW).

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Die Landesregierung von Schleswig-Holstein erachtet damit künftig ein gesondertes Korruptionsregister als entbehrlich. Hinzu kommt, dass nach § 12 Absatz 1 Satz 2 WRegG entsprechende Länderregelungen nur bis zum Inkrafttreten der Bundesverordnungen anzuwenden sind.

Vor diesem Hintergrund hat das Wirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein einen Entwurf zur Aufhebung des Landesgesetzes vorgelegt.

Hier geht es zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Aufhebung des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs

Zu diesem Thema siehe auch : Bundesweites Wettbewerbsregister soll Ende 2020 zur Verfügung stehen

(Quelle: ABST SH) | B_I MEDIEN

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