Schleswig-Holstein: Gesetz zum Landes-Wettbewerbsregister wird aufgehoben
Vor dem Hintergrund der baldigen Inbetriebnahme des bundesweiten Wettbewerbsregisters hat die schleswig-holsteinische Landesregierung einen Entwurf zur Aufhebung des Landes-Wettbewerbsregster-Gesetzes vorgelegt.

Der Bund hat ein Gesetz für ein bundesweites Wettbewerbsregister verabschiedet. Das Wettbewerbsregistergesetz vom 18.07.2017 (WRegG - BGBl. I S. 2739) ist bereits am 29.07.2017 in Kraft getreten. Es soll Ende 2020 technisch gestartet und damit als Bundesregister installiert werden.
Dieses Register entspricht im Wesentlichen inhaltlich dem Schleswig-Holsteinischen Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW).
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Die Landesregierung von Schleswig-Holstein erachtet damit künftig ein gesondertes Korruptionsregister als entbehrlich. Hinzu kommt, dass nach § 12 Absatz 1 Satz 2 WRegG entsprechende Länderregelungen nur bis zum Inkrafttreten der Bundesverordnungen anzuwenden sind.
Vor diesem Hintergrund hat das Wirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein einen Entwurf zur Aufhebung des Landesgesetzes vorgelegt.
Zu diesem Thema siehe auch : Bundesweites Wettbewerbsregister soll Ende 2020 zur Verfügung stehen
(Quelle: ABST SH) | B_I MEDIEN
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