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Rundschreiben: Vergaberecht zum Katastrophenschutz

Das Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts bei Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr.

Das dreiseitige Rundschreiben wurde Ende MÀrz veröffentlicht.
Das dreiseitige Rundschreiben wurde Ende MÀrz veröffentlicht.

In dem Rundschreiben macht das BMWK auf Ausnahmen im Vergaberecht aufmerksam, die eingesetzt werden können, um bei Dienstleistungen zum Katastrophenschutz, Zivilschutz und zur Gefahrenabwehr im entsprechenden Fall schneller agieren zu können.

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In § 107 Abs 1 Absatz 4 GWB sind Ausnahmen fĂŒr gemeinnĂŒtzige Organisationen in Deutschland vorzufinden. Sie beziehen sich auf Organisationen, die Leistungen im Katastrophenschutz, Zivilschutz oder Gefahrenabwehr erbringen. Diese sind unabhĂ€ngig davon, ob sie von Bundes- oder Landesrecht als anerkannte Organisation betrachtet werden.

Die im Gesetz aufgelisteten Organisationen sind als beispielhaft zu verstehen. Im Rundschreiben wird verdeutlicht, dass diese Auflistung allerdings nicht den Anwendungsbereich auf die bundes- bzw. landesrechtlich anerkannten Zivil- und Katastophenschutzorganisationen beschrÀnkt.

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🠼 Das "Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts bei Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr" können Sie hier herunterladen.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. | B_I MEDIEN


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