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Neue EU-Schwellenwerte für Verteidigungsbeschaffung: Richtlinie 2009/81/EG reformiert

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben mit der Verabschiedung des legislativen „Omnibus V“-Pakets weitreichende Erleichterungen für das europäische Beschaffungswesen im Sicherheits- und Verteidigungssektor beschlossen. Durch die Novellierung der Richtlinie 2009/81/EG ist eine Erhöhung der Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen bei Liefer- und Dienstleistungen und beu Bauaufträgen gepläant. Außerdem soll es neue Verfahrensinstrumente, verlängerte Rahmenvertragslaufzeiten und vereinfachte innergemeinschaftliche Güterverbringungen geben.

Der Rat der EU hat den neuen Vorschriften zur Vereinfachung der Beschaffung im Bereich Sicherheit und Verteidigung zugestimmt.| Foto: Alexa / Pixabay
Der Rat der EU hat den neuen Vorschriften zur Vereinfachung der Beschaffung im Bereich Sicherheit und Verteidigung zugestimmt.| Foto: Alexa / Pixabay

Vor dem Hintergrund veränderter sicherheitspolitischer Rahmenbedingungen und dem Ziel, die Verteidigungsbereitschaft der EU bis 2030 signifikant zu stärken, prognostiziert die Europäische Union für die kommenden vier Jahre militärische Beschaffungsvolumina von mindestens 800 Milliarden Euro. Hierzu zählen auch Mittel aus dem Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) im Umfang von 150 Milliarden Euro. Um Verzögerungen bei der Ausrüstung der Streitkräfte und dem Wiederauffüllen von Depots zu vermeiden, zielt die Änderungsrichtlinie (Dokument PE-CONS 46/26) auf einen Abbau administrativer Hürden und eine Beschleunigung öffentlicher Beschaffungsprozesse ab.

Die neuen Schwellenwerte der Richtlinie 2009/81/EG

Artikel 8 der Richtlinie 2009/81/EG wird grundlegend neu gefasst. Die Schwellenwerte, ab deren Erreichen ein Auftrag zwingend nach dem EU-Vergaberegime für Verteidigung und Sicherheit ausgeschrieben werden muss, werden erhöht:

Liefer-und Dienstleistungen: Neuer Schwellenwert: 2.000.000 EUR (bisher: 443.000 EUR) Bauaufträge: Neuer Schwellenwert: 10.000.000 EUR (bisher: 5.538.000 EUR)

Neue Verfahren und Flexibilisierung der Beschaffung

Neben den monetären Wertgrenzen modernisiert die Richtlinie die Instrumente für Auftraggeber im Verteidigungsbereich und gleicht diese in Teilen an die allgemeine Vergaberichtlinie 2014/24/EU an.

Außerdem geplant sind:

  • Offenes Verfahren als Standard: Dies soll schnellere Direktvergaben bei standardisierten Rüstungs- und Sicherheitsgütern ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ermöglichen
  • Dynamisches Beschaffungssystem: Soll schnelleren Zugang zu einem offenen Bieterkreis bei fortlaufendem Beschaffungsbedarf ermöglichen und dabei KMUs vereinfachten Marktzugang bieten
  • Innovationspartnerschaft: Schnittstellenprobleme zwischen Forschungs-/Entwicklungsphase und Serienbeschaffung sollen so vermieden werden

Nächste Schritte

Die Änderungen sollen im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und werden dann am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

Quelle: Vergabeblog | B_I MEDIEN


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