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NRW: Tariftreue- und Vergabegesetz wird überarbeitet

Nach dem Willen des Landeskabinetts NRW sollen mit der Überarbeitung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen Regelungen zu Tariftreue und Mindestlohn bleiben, die Nachweispflichten zur Nachhaltigkeit aber vereinfacht werden.

NRW: Tariftreue- und Vergabegesetz wird überarbeitet
NRW: Tariftreue- und Vergabegesetz wird überarbeitet

Das Landeskabinett hat kürzlich ein erstes Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau unter anderem für Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören auch die Überarbeitung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG NRW) und des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW.

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Bei der Anpassung sollen wichtige Ziele wie Tariftreue und Mindestlohn nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden, bestimmte Nachweispflichten sollen jedoch entfallen. Künftig sollen öffentlichen Auftraggeber bei Ausschreibungen aus NRW Nachhaltigkeitsaspekte je nach Einzelfall selbst in das Verfahren bringen.

Geplante Änderungen

aus den "Fact Sheets" der Landesregierung NRW vom 29.8.2017:

  • Regelungen zur Tariftreue und Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bleiben und werden durch vertragliche Sanktionsmöglichkeiten gestärkt.
  • Regelungen zur Nachhaltigkeit werden vereinfacht: Öffentliche Auftraggeber können nun Nachhaltigkeitsaspekte bedarfs- und einzelfallgerecht umsetzen.
  • Harmonisierung des Schwellenwerts (25.000 Euro) mit dem allgemeinen Vergaberecht zur Verhandlungsvergabe.
  • Zwei Rechtsverordnungen zum TVgG werden aufgehoben.
  • Redaktionelle Änderung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes: Schutzstandard bei der Korruptionsbekämpfung bleibt erhalten.
  • Einführung des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt durch Bundesgesetzgeber sorgt bundesweit für effektivere Korruptionsbekämpfung und mehr Transparenz.

(Quelle: Landesregierung NRW) | B_I MEDIEN

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