Fördermaßnahme: 196 Millionen Euro für die Sanierung von öffentlichen Gebäuden
In Nordrhein-Westfalen sollen öffentliche Gebäude energetisch saniert werden. Gefördert werden soll dies durch das Land NRW und die EU mit ca. 196 Millionen Euro.

Um Emissionen zu senken und öffentliche Kassen zu entlasten, sollen in Nordrhein-Westfalen öffentliche Gebäude, wie Sporthallen, Kindertagesstätten, Bibliotheken und andere kommunale Gebäude saniert werden. Die Fördermaßnahme “Energieeffiziente öffentliche Gebäude” soll Einrichtungen dabei unterstützen. Mindestens 50 Prozent des früheren Primärenergiebedarfs muss mithilfe der Sanierung eingespart werden.
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Für die Förderung zugelassen sind Gebäude, bei deren Planung und Bau die Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht beachtet werden konnten. Diese Gebäude haben durch ineffiziente Heizungsanlagen, fehlende Dämmung oder energieintensive Lüftungsanlagen einen besonders hohen Energieverbrauch.
Folgende Investitionen sind förderfähig:
- Wärmedämmung
- sommerlicher Wärmeschutz
- Erneuerung von Heizungsanlagen
- Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen oder Wärmespeichern
Auch Energiekonzepte und Planungsleistungen, z.B. energetische Untersuchung des Bestandsgebäudes oder Konzepte zum Energiemanagement, sind von der Förderung abgedeckt.
Öffentliche Auftraggeber, die antragsberechtigt sind, können nun Anträge über das digitale Antragsportal stellen. Die Vorhaben werden so lange bewilligt, wie Finanzmittel vorhanden sind.
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🠮 Weitere Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen | B_I MEDIEN
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